Seit 1. Juli 2015 übernimmt die Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Zahn-und Kieferfehlstellungen die Kosten für eine Zahnspange, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:
Es muss eine sehr schwerwiegende Fehlstellung vorliegen (IOTN 4 und 5, International orthodontic treatment need),
es muss mit der Behandlung spätestens im 18. Lebensjahr begonnen werden und
es dürfen nur metallfarbene Brackets verwendet werden.
Wenn Ihr Kind lieber eine ästhetische Zahnspange mit weißen Brackets trägt, oder eine Behandlung mit durchsichtigen Schienen in Frage kommt oder nur eine IOTN – Klasse 1-3 vorliegt, wird die Zuzahlung durch die Krankenkasse wahrscheinlich wie bisher erfolgen.
Bitte zögern Sie nicht, einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren, bei dem wir feststellen können, ob Ihr Kind die Kriterien für die Zahnspange erfüllt.